Mag. Peter Riehs Rechtsanwalt

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Wir kümmern uns um Ihr Recht

Wir betreuen Sie gerne bei rechtlichen Problemen aller Art. Dies sind derzeit unsere Schwerpunkte

Natürlich finden Sie auch mit Problemen anderer Art fundierte Beratung und sind willkommen! Das Spektrum unserer Leistungen ist zu groß, um es mit wenigen Schlagworten vollständig zu beschreiben!

Kommunikation - Der Schlüssel zum Erfolg

Treten Sie mit uns in Verbindung wie es Ihnen gefällt und entgegenkommt. Neben den klassischen Kommunikationswegen wie Brief, Fax und Telefon stehen zur Verfügung:

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Transparenz

Wir spielen mit offenen Karten, was unsere Beauftragung betrifft. Sie können sich vorab die Rechtsanwaltsvollmacht samt der Auftragsbedingungen herunterladen und durchlesen, zu welchen Bedingungen wir Ihre Vertretung übernehmen können. Für die Grundzüge unseres Vertretungsverhältnisses finden Sie im Folgenden die wesentlichen Vetragsunterlagen:

Geschichte

Jänner 2024
Unabhängigkeit

Auflösung der Partnerschaft mit Mag. Erich Münzker und Übernahme des Wiener Kanzleibetriebes

Februar 2002
Partnerschaft

Zusammenschluss mit Mag. Erich Münzker zur Münzker & Riehs Rechtsanwälte OG

September 2000
Eintragung

in die Liste der Rechtsanwälte

Juli 1996
Erstes Buch

Herausgabe des Buches "Die Exekutionsordnung" gemeinsam mit Dr. Rüdiger Rosenmayr

März 1993
Erster Zwischenerfolg

Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Juridicum) und Beginn der Tätigkeit als Konzipient bei Dr. Johann Etienne Korab

Oktober 1989
Erster Job

Kanzleistudent bei Dr. Hans Otto Schmidt, RA in 1030 Wien

Oktober 1988
Der Anfang von allem

Beginn des Jusstudiums am Juridicum

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Häufig gestellte Fragen

Wir sind in der Neubaugasse 8, direkt ums Eck von der Mariahilfer Straße im 7. Wiener Gemeindebezirk. Sie erreichen uns am einfachsten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U3 und 13A), da Parkplätze Mangelware sind. Das nächstgelegene Parkhaus ist die Atterseegarage in der Andreasgasse
Diese wird kostenfrei durch die Rechtsanwaltskammer Wien in 1010 Wien, Ertlgasse 2 erteilt. Auch das erste Beratungsgespräch beim Anwalt Ihrer Wahl ist daher grundsätzlich kostenpflichtig
Gerne rechnen wir unsere Vertretungskosten auch über Ihre Rechtschutzversicherung ab und wickeln auch die zugehörige Deckungsanfrage kostenfrei für Sie ab. Bedenken sie in diesem Zusammenhang, dass nicht jede Rechtschutzversicherung jegliche anwaltliche Leistung bezahlt, dies hängt nach den sehr komplexen Versicherungsbedingungen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Gerne erklären wir Ihnen dies genauer.
Jede Leistung kostet natürlich Geld, teuer liegt hier oftmals im Auge des Betrachters. Allerdings ist in vielen Fällen der Schaden, der durch Rechtsunkenntnis mangels kompetenter Beratung entsteht, deutlich höher.